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Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Droht das Einfrieren Ihres Girokontos durch eine Kontopfändung? Hier informieren wir Sie rund um das Thema Kontopfändung und wie Sie damit umgehen können.

Informationen zu Kontopfändungen

Informationen zu Kontopfändungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Kontopfändungen. Neben Antworten zu allgemeinen Fragen stellen wir Ihnen auch Services zum Umgang mit Kontopfändungen zur Verfügung. 

Sie können Bezahlaufträge für Pfändungen erteilen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Services ist, dass Sie einen Online-Banking-Zugang für Ihre Konten besitzen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Auch das ist unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Wenn Sie das Online-Banking nicht nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Filiale. 

Überblick
Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Konto­guthaben pfänden zu lassen.

Was bedeutet das für Sie?

Nach Eingang einer Kontopfändung werden Ihre Konten sowie Ihre Kreditkarten gesperrt. Verfügungen sind nur noch möglich, wenn das Guthaben auf dem Girokonto den gepfändeten Betrag übersteigt. Sobald das Guthaben auf Ihrem Girokonto geringer als der gepfändete Betrag ist, werden PS-Spar-Aufträge gelöscht.

Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums. Auch über Sozialleistungen kann nicht verfügt werden.

Welche Lösungsalternativen haben Sie?

Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungs­möglichkeiten.

  • Pfändung bezahlen: Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort. Dadurch werden alle Konten entsperrt.
  • Pfändungsschutzkonto: Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungs­schutzkonto um. Nur so kann ein Kontopfändungs­schutz erreicht werden.
Pfändung Bezahlen

Bezahlvorgang

Sie haben die Möglichkeit, für eine vorliegende Pfändung einen Bezahlauftrag zu erteilen. Wenn Sie das Online-Banking nutzen, können Sie Bezahlaufträge auch online veranlassen. Sie benötigen für eine erfolgreiche Bezahlung ein Girokonto der Sparkasse Bielefeld mit ausreichend Deckung oder eine entsprechende Kreditlinie. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen.

Pfändungsschutzkonto einrichten

Pfändungsschutzkonto anlegen

Wenn Sie bereits über ein Girokonto bei uns verfügen, können Sie das Girokonto in eine Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Sie schließend dann eine zusätzliche Vereinbarung zur Führung des P-Kontos mit uns.

Wenn Sie unser Online-Banking nutzen, können Sie die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragen. Alternativ können Sie auch in jeder unserer Filialen die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto vornehmen lassen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorher mit den Vor- und Nachteilen eines P-Kontos vertraut zu machen. Die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto führt auch zu Einschränkungen bei der täglichen Nutzung.

Vorteile eines Pfändungsschutzkontos:

  1. Schutz vor Kontopfändungen: Ein Pfändungsschutzkonto schützt den Kontoinhaber im Rahmen bestimmter gesetzlicher Regelungen vor der Pfändung von Guthaben auf dem Girokonto.
  2. Grundfreibetrag und weitere Freibeträge: Auf einem P-Konto wird ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöht werden. 
  3. Flexibilität: Der Kontoinhaber kann selbst entscheiden, welche Zahlungen er von seinem P-Konto tätigen möchte.
  4. Keine zusätzlichen Kosten: Ein P-Konto führen wir zum regulären Kontoführungspreis.

Nachteile eines Pfändungsschutzkontos:

  1. Begrenzter Schutz: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet nur begrenzten Schutz vor einer Kontopfändung. Der Grundfreibetrag ist zwar geschützt, aber alle Beträge darüber hinaus können unter Umständen gepfändet werden.
  2. Einschränkungen bei der Kontoführung: Ein P-Konto unterliegt bestimmten Einschränkungen bei der Kontoführung. Das P-Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt.
  3. Keine Einrichtung eines Überziehungskredits: Für ein P-Konto können wir keinen Überziehungskredit (Dispo) zur Verfügung stellen. Kontoüberziehungen sind nicht möglich.
  4. Keine Kreditkarte: Ebenfalls nicht möglich ist die Beantragung einer Kreditkarte.
  5. Nicht für Gemeinschaftskonten: Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Die Umwandlung eines Gemeinschaftskontos (zum Beispiel ein Eheleutekonto) in ein P-Konto ist nicht möglich.

Sollten auch Personen, die gar keine Pfändungen haben oder erwarten ein Pfändungsschutzkonto anlegen?

Nein, es ist nicht notwendig, dass Personen, die keine Pfändungen haben oder erwarten, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anlegen. Ein P-Konto ist nur für Personen gedacht, die von einer Kontopfändung bedroht sind oder bereits eine Pfändung erhalten haben.

Ein P-Konto bietet zwar einen gewissen Schutz vor einer Kontopfändung, aber es unterliegt auch bestimmten Einschränkungen bei der Kontoführung. So darf der Kontoinhaber beispielsweise keine Überweisungen tätigen, die den Grundfreibetrag überschreiten. Auch die Einrichtung eines Überziehungskredits (Dispo) und die Ausstellung einer Kreditkarte ist nicht möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Kundinnen und Kunden, die nicht von Pfändungen betroffen sind und auch keine Pfändungen erwarten, ein Pfändungsschutzkonto zu spürbaren Nachteilen führe kann!

FAQ
Wie kommen Kontopfändungen zustande?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist jemand (z. B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.

Wie bekomme ich mit, dass mein Konto gepfändet wurde?

Die ausführliche Information über die Zustellung einer Pfändung erhalten Sie auf dem Postweg oder - wenn vorhanden und von Ihnen zur Nutzung aktiviert - in Ihr Elektronisches Postfach.

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Umwandlung ist möglich, wenn ...

  • ... es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und
  • ... Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kredit­instituten) besitzen.

Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.

Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

Ist die Umwandlung in ein P-Konto auch noch nach Kontopfändung möglich?

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden.

Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse Bielefeld vollzogen, gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse Bielefeld zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit hat.

Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.

Gibt es Einschränkungen beim P-Konto?

P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.

Was kostet ein P-Konto?

Es gilt der vereinbarte Kontoführungspreis. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

Kann das P-Konto auch ein Gemeinschaftskonto sein?

Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht als P-Konto geführt werden.

Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so darf die Sparkasse Bielefeld erst einen Monat nach Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses aus dem Kontoguthaben Beträge an den Pfändungsgläubiger auskehren.

In diesem Zeitraum kann jeder Kontoinhaber die Sparkasse Bielefeld beauftragen, sein anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto bei der Sparkasse Bielefeld zu übertragen. Auch weitere Gutschriften innerhalb des Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden dann anteilig auf das Einzelkonto übertragen.

Dabei wird das Guthaben grundsätzlich pro Kopf aufgeteilt, bei zwei Kontoinhabern bekommt also jeder die Hälfte. In besonders gelagerten Fällen können sich die Kontoinhaber und der/die Gläubiger auch auf eine andere Aufteilung einigen. Diese Vereinbarung muss der Sparkasse Bielefeld in Textform mitgeteilt werden.

Möchte der Pfändungsschuldner im Rahmen seiner Pfändungsfreibeträge über das übertragene Guthaben verfügen, muss er sein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Der nicht gepfändete Kontoinhaber benötigt kein P-Konto.

Wird das Gemeinschaftskonto trotzdem gesperrt?

Das Konto wird auch gesperrt, wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos betrifft.

Wie hoch ist mein pfändungsfreier Betrag?

Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen. Informationen dazu finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto“.

Können auch Firmenkonten als P-Konto geführt werden?

Eine Voraussetzung für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto  ist, dass der Kontoinhaber eine natürliche Person ist. Somit können Einzelkaufleute oder Selbständige ihr Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln.

Werden Ruhenderklärung bzw. Aussetzungen der Pfändung akzeptiert?

Ruhenderklärungen werden nicht akzeptiert.

Wie erhalte ich generelle Auskünfte zur Pfändung wie Anschrift, Telefonnummer des Gläubigers oder Höhe der Forderung?

Umgehend nach Zustellung einer Pfändung erhalten Sie ausführliche Informationen  auf dem Postweg oder – wenn vorhanden und von Ihnen zur Nutzung aktiviert – in ihr elektronisches Postfach.

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