Informationen zu Kontopfändungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Kontopfändungen. Neben Antworten zu allgemeinen Fragen stellen wir Ihnen auch Services zum Umgang mit Kontopfändungen zur Verfügung.
Sie können Bezahlaufträge für Pfändungen erteilen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Services ist, dass Sie einen Online-Banking-Zugang für Ihre Konten besitzen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Auch das ist unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Wenn Sie das Online-Banking nicht nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Filiale.
Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen.
Nach Eingang einer Kontopfändung werden Ihre Konten sowie Ihre Kreditkarten gesperrt. Verfügungen sind nur noch möglich, wenn das Guthaben auf dem Girokonto den gepfändeten Betrag übersteigt. Sobald das Guthaben auf Ihrem Girokonto geringer als der gepfändete Betrag ist, werden PS-Spar-Aufträge gelöscht.
Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums. Auch über Sozialleistungen kann nicht verfügt werden.
Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungsmöglichkeiten.
Bezahlvorgang
Sie haben die Möglichkeit, für eine vorliegende Pfändung einen Bezahlauftrag zu erteilen. Wenn Sie das Online-Banking nutzen, können Sie Bezahlaufträge auch online veranlassen. Sie benötigen für eine erfolgreiche Bezahlung ein Girokonto der Sparkasse Bielefeld mit ausreichend Deckung oder eine entsprechende Kreditlinie. Sie können Ihre Pfändung in Teilen oder vollständig bezahlen.
Pfändungsschutzkonto anlegen
Wenn Sie bereits über ein Girokonto bei uns verfügen, können Sie das Girokonto in eine Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Sie schließend dann eine zusätzliche Vereinbarung zur Führung des P-Kontos mit uns.
Wenn Sie unser Online-Banking nutzen, können Sie die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragen. Alternativ können Sie auch in jeder unserer Filialen die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto vornehmen lassen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorher mit den Vor- und Nachteilen eines P-Kontos vertraut zu machen. Die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto führt auch zu Einschränkungen bei der täglichen Nutzung.
Vorteile eines Pfändungsschutzkontos:
Nachteile eines Pfändungsschutzkontos:
Sollten auch Personen, die gar keine Pfändungen haben oder erwarten ein Pfändungsschutzkonto anlegen?
Nein, es ist nicht notwendig, dass Personen, die keine Pfändungen haben oder erwarten, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anlegen. Ein P-Konto ist nur für Personen gedacht, die von einer Kontopfändung bedroht sind oder bereits eine Pfändung erhalten haben.
Ein P-Konto bietet zwar einen gewissen Schutz vor einer Kontopfändung, aber es unterliegt auch bestimmten Einschränkungen bei der Kontoführung. So darf der Kontoinhaber beispielsweise keine Überweisungen tätigen, die den Grundfreibetrag überschreiten. Auch die Einrichtung eines Überziehungskredits (Dispo) und die Ausstellung einer Kreditkarte ist nicht möglich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Kundinnen und Kunden, die nicht von Pfändungen betroffen sind und auch keine Pfändungen erwarten, ein Pfändungsschutzkonto zu spürbaren Nachteilen führe kann!
Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen.
Ein Gläubiger ist jemand (z. B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.
Die ausführliche Information über die Zustellung einer Pfändung erhalten Sie auf dem Postweg oder - wenn vorhanden und von Ihnen zur Nutzung aktiviert - in Ihr Elektronisches Postfach.
Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Die Umwandlung ist möglich, wenn ...
Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.
Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.
Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden.
Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse Bielefeld vollzogen, gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse Bielefeld zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit hat.
Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch.
P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich.
Es gilt der vereinbarte Kontoführungspreis. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht als P-Konto geführt werden.
Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so darf die Sparkasse Bielefeld erst einen Monat nach Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses aus dem Kontoguthaben Beträge an den Pfändungsgläubiger auskehren.
In diesem Zeitraum kann jeder Kontoinhaber die Sparkasse Bielefeld beauftragen, sein anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto bei der Sparkasse Bielefeld zu übertragen. Auch weitere Gutschriften innerhalb des Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden dann anteilig auf das Einzelkonto übertragen.
Dabei wird das Guthaben grundsätzlich pro Kopf aufgeteilt, bei zwei Kontoinhabern bekommt also jeder die Hälfte. In besonders gelagerten Fällen können sich die Kontoinhaber und der/die Gläubiger auch auf eine andere Aufteilung einigen. Diese Vereinbarung muss der Sparkasse Bielefeld in Textform mitgeteilt werden.
Möchte der Pfändungsschuldner im Rahmen seiner Pfändungsfreibeträge über das übertragene Guthaben verfügen, muss er sein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Der nicht gepfändete Kontoinhaber benötigt kein P-Konto.
Das Konto wird auch gesperrt, wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos betrifft.
Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen. Informationen dazu finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto“.
Eine Voraussetzung für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto ist, dass der Kontoinhaber eine natürliche Person ist. Somit können Einzelkaufleute oder Selbständige ihr Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln.
Ruhenderklärungen werden nicht akzeptiert.
Umgehend nach Zustellung einer Pfändung erhalten Sie ausführliche Informationen auf dem Postweg oder – wenn vorhanden und von Ihnen zur Nutzung aktiviert – in ihr elektronisches Postfach.
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