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Überblick

Versüßen Sie sich Ihren Ruhe­stand

  • Einen Teil Ihres Brutto­gehaltes für die Alters­vorsorge zurücklegen
  • Steuern und Sozial­abgaben sparen
  • Auf Wunsch die ganze Familie mit absichern
  • Volle Hartz-IV-Sicherheit in der Anspar­phase
  • Bei einem Jobwechsel nehmen Sie Ihre Ansprüche einfach mit

Steuern sparen mit VL

Am besten lassen Sie auch Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersversorgung einfließen.

Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef

Seit 2019 ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direkt­versicherung oder Pensions­kasse mit­einzuzahlen, soweit es Beiträge zur Sozial­versicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarif­verträgen können andere Regelungen greifen.

Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Berater über alles Weitere.

Ermitteln Sie Ihren baV-Vorteil.

Details

Für ein entspanntes Leben

Ihr gutes Recht

Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen.

Staatlich gefördert

Wandeln Sie Teile Ihres Brutto­gehaltes in Vorsorge­beiträge um und sparen Sie so Steuern und Sozial­abgaben.

Hartz-IV-sicher

In der Anspar­phase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.

Für alle(s) gesorgt

Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

Zum Mitnehmen

Bei einem Unternehmens-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

FAQ zum BRSG

Antworten auf Ihre Fragen zum Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrenten­stärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.

Was bedeutet das BRSG für mich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der steuerliche Förderrahmen steigt auf 8 Prozent der allgemeinen Beitrags­bemessungsgrenze (BBG) West.
  • Arbeitgebende Unternehmen zahlen grundsätzlich einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent, wenn Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer die Betriebs­rente über eine sogenannte Gehalts­umwandlung (Teile des Brutto­gehaltes) ansparen.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können rückwirkend fehlende Beiträge für gehaltsfreie Zeiten steuer­begünstigt nachzahlen.
  • Renten aus der betrieblichen Alters­versorgung werden nicht mehr vollständig auf die staatliche Grund­sicherung angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von bis zu rund 200 Euro pro Monat.
Was ändert sich für Firmen?

Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebs­rente bringt arbeitgebenden Unternehmen genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Personal­bindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren sich Firmen attraktiv als arbeitgebende Unternehmen.

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